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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gottschalk & Pietersen GmbH
für Verkauf

Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Nachfolgende AGBs der Gottschalk & Pietersen GmbH (im folgenden G&P genannt) gelten für den Handel mit
Waren über G&P nach Maßgabe des zwischen G&P und dem Kunden geschlossenen
Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem
zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von G&P nur insoweit
Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen. Einander
widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des
abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche
Regelung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

2.Vertragsschluss
2.1.
Angebote und Angaben hinsichtlich der von G&P vertriebenen Geräte sind freibleibend und
unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von G&P vertriebenen
Geräte sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

2.2.
Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche G&P wahlweise durch
Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in
Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf
Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so
entfällt eine Lieferverpflichtung für G&P. Der Kunde bleibt weiterhin zum Abruf und zur
Abnahme der Ware verpflichtet.

2.3.
Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die
Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

3.Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht

3.1.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.

3.2 Die G&P behält sich vor, die Originalverpackung der Geräte vor Lieferung zu öffnen, um die Geräte auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Das Öffnen der Originalverpackung stellt keinen Sachmangel dar.

3.3.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer von G&P. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung von G&P nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von G&P. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der bereits erfolgten Gegenleistung wird
diese unverzüglich zurückerstattet.

3.4.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die G&P die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der
Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat sie auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

3.5.
Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide
Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden und
Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände
zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den
Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen.

3.6.
Sie berechtigen G&P, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate
andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird G&P
von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.

3.7.
Die durch G&P an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten
Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß
der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der
Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.

4.Preise
4.1.
Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und
freibleibend und können von G&P jederzeit abgeändert werden.

4.2.
Sämtliche Preise beinhalten die Verpackungsmaterialkosten nicht aber die Versand-und Versicherungskosten falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.Zahlungsbedingungen
5.1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig und sofort ohne Abzug
zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird bzw. schriftlich auf der Rechnung
vermerkt ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn G&P über den Betrag verfügen kann.
G&P ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist G&P berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.

5.2.
Falls der Kunde mit der Begleichung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug gerät, sonstige
wesentliche Vertragspflichten schuldhaft nicht einhält oder wenn G&P Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere u.a.
Zahlungseinstellung, Rücklastschriften, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz, werden
alle Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus ist G&P im Falle des Zahlungsverzuges befugt,
die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem
Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist G&P unbeschadet ihrer Rechte der §§ 286
ff., 324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen zurückzuhalten
oder wahlweise nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine
Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist G&P berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer
sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene
Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten
Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

5.3.
Gegenansprüche G&P kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann
er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

6.Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher
Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch G&P. Die
Verkaufsangestellten G&P sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.

7. Gefahrübergang
7.1.
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch G&P einem Spediteur,
dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen
Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben
wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der
Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung
sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem
inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen
Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen von G&P, es sei denn,
vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

7.2.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt.

8.Eigentumsvorbehalt
8.1.
Die von G&P gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen
Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in
Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder
Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluss dieses Verfahrens
bestehen.

8.2.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter
Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt.

8.3.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde G&P sofort und unter
Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den
Dritten auf den Eigentumsvorbehalt G&P hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen
G&P gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende
Dritte trägt der Kunde.

8.4.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist G&P befugt,
vom Vertrag zurückzutreten.

8.5.
Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der
Kunde für G&P vor, ohne dass diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum
G&P an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen
Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von G&P an der einheitlichen
Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an G&P übergeht. Diese
durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für
G&P unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder
Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch
für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.

8.6.
Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert
werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln,
getrennt zu lagern und auf Wunsch G&P als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch
Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden
vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits
jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an G&P ab. G&P gibt die ihr
im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf

Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der
G&P nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.

9.Gewährleistung
9.1.
G&P haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen
Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der
Ware an den Kunden vorhanden sind.

Die von G&P gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum
Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei.

Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen
keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind.
Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte
verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen
ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind.

Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck
übernimmt G&P keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über
Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch G&P beraten wurde. G&P übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen, und
die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei
derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Sachmängelhaftung
entfällt, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht wurden.

9.2.
Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl G&P Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand
abweichende Ware von G&P beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf
die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung des zurückgegebenen Warenwertes.

In dem Fall, dass G&P zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt
im Übrigen folgendes: Ist G&P zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist
dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt G&P die Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des
Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Liefert G&P zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte
Produkt herauszugeben und Wertersatz für mögliche Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des
Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich
der wertmäßogen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf

das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen
Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

9.3.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt G&P nur, soweit sie im
Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind.

9.4.
Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem
Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre
Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im
handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung,
spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, G&P schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit
Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.

9.5.
Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und
Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete
oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die
Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist
mit G&P abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-
/Rechnungsnummer zulässig.

9.6.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der
zurückgelieferten Ware bei G&P trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom
Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der
aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet G&P
ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und
Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar
nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen
ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen.
Gewährleistungsansprüche gegen G&P stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind
nicht abtretbar.

9.7.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.

9.8.
Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die
Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von Playback Designs
berechnet.

9.9.
Die Inanspruchnahme der Garantie oder Gewährleistung sowie kostenpflichtiger
Reparaturaufträge hat vom Kunden ausschließlich über die auf der Internet-Seite von G&P
(www.highendscout.de) angegebene Kontaktadresse schriftlich zu erfolgen.

9.10.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

 9.11.

Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Abs.9.1 bis 9.10:

 a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

 b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

10.Haftung
10.1.
G&P haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als ihnen oder ihren Mitarbeitern, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.

10.2.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.

10.3.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

10.4.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11.Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot
11.1.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen G&P ein Zurückbehaltungsrecht
auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von G&P
schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

11.2.
Der Kunde ist ebenso nicht berechtigt, mit gegenüber G&P bestehenden Forderungen
aufzurechnen.

12.Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit G&P geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind
an deren Geschäftssitz (Berlin) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige
Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der
Geschäftssitz G&P (Berlin) als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.Datenschutz
G&P ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und
weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. G&P ist dann
berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur
Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und
Vertragspartner weiterzugeben, wenn diese der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes werden von G&P beachtet.

14.Widerrufsbelehrung

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Gottschalk & Pietersen GmbH, Gervinusstr. 21, 10629 Berlin+49 30 220 15 093 , E-Mail-Adresse: info@highendscout.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Firma
Gottschalk & Pietersen GmbH
Gervinusstr. 21
10629 Berlin

E-Mail-Adresse: info@highendscout.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.

Quelle: www.ra-plutte.de/widerrufsbelehrung-generator/

 

15.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des
unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen,
die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie
möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.Geschäftssitz
Gottschalk & Pietersen GmbH
Gervinusstr. 21

10629 Berlin

Deutschland
Tel. +49(0)30 220 15 093
Email: info@highendscout.de
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22.11.2017